Als Entkernung bezeichnet man im Bauwesen den Teil-Abriss eines bestehenden Gebäudes, bei dem in der Regel lediglich die Fassaden erhalten bleiben. Entkernungen werden vor Allem durchgeführt, wenn die Fassade eines Gebäudes erhalten bleiben soll, die dahinterliegende Struktur aber baufällig ist oder aus anderen Gründen nicht mehr (rentabel) genutzt werden
kann.
Bei der Entkernung handelt es sich um einen massiven baulichen Eingriff, der auch vor tragenden Elementen nicht Halt macht. Der Unterschied zum Abbruch eines Gebäudes liegt darin, dass bei der Entkernung das äußere Erscheinungsbild erhalten bleibt. Hingegen gehen dabei oft ursprüngliche konstruktive Eigenschaften und Funktionen verloren. Entkernungen werden auch im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten durchgeführt.